Steuererklärung im Kanton Schaffhausen: 6 konkrete Tipps zum Steuern sparen

Steuererklärung Schaffhausen

Die Tamagni Treuhand – Bereich Steuererklärung Schaffhausen – gibt Ihnen Tipps, wie Sie Steuern sparen können. Viele Arbeitnehmer und auch Selbstständige würden sich gerne davor drücken, eine Steuererklärung zu machen. Keine Frage: Alle Belege zusammenzutragen, zu ordnen und die Formulare auszufüllen, ist sehr mühsam und zeitaufwendig. Und es gibt vieles dabei zu beachten, damit keine nachhaltigen Fehler passieren. Wenn Sie in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten und beispielsweise Ihre Steuererklärung in Schaffhausen machen, dann wird es noch komplizierter. Als Grenzgänger sollte man auf jeden Fall vermeiden, doppelt besteuert zu werden. Aber letztendlich lohnt sich die Arbeit. Denn: Wenn Sie wissen, was vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden kann, dann können Sie Ihre Steuerlast senken. Wer sich davor scheut oder zu unerfahren in Sachen Steuern und Steuererklärung ist, der ist mit einem Steuerberater oder einer Treuhand gut beraten.

Abgabefrist der Steuererklärung

Zunächst einmal ist es für Sie wichtig zu wissen, bis wann Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben müssen. Für die meisten Kantone ist die Abgabefrist der Steuererklärung Ende März. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrem zuständigen Steueramt, wann die Abgabefrist in Ihrem Kanton ist. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Übrigens: Mit einem begründeten Gesuch kann die Frist auch verlängert werden.

Steuererklärung Schaffhausen – diese Kosten können Sie abziehen

1. Versicherungen

Die Ausgaben für die Krankenkasse, Unfallversicherung, Lebensversicherung und auch für die Rentenversicherung können Sie steuerlich absetzen. Zu beachten dabei sind die Höchstgrenzen. Beispielsweise sind es bei der direkten Bundessteuer 1700 Franken für Versicherungsprämien – bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften liegen sie bei 3500 Franken.

2. Fahrtkosten

Der Weg zur Arbeit macht sich auch in der Steuererklärung bezahlt. Abzugsfähige Kosten sind die Fahrten zwischen Ihrem Wohn- und Ihrem Arbeitsort. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei 3000 Franken. Anerkannt werden die Kosten für Velo, Töffli oder ÖV-Abo. Die Autokosten sind nur in bestimmten Ausnahmefällen abzugsfähig, und zwar wenn:

• Sie zu gebrechlich für den öffentlichen Verkehr sind.
• Wenn mit der Autofahrt viel Zeit (etwa ab einer Stunde) gespart werden kann.
• Wenn die Wohnung oder die Arbeitsstelle sehr weit von der öffentlichen Haltestelle entfernt sind (etwa 1 Kilometer).

3. Verpflegung

Sie können als Arbeitnehmer in Ihren Pausen nicht nach Hause zum Essen gehen? Dann dürfen Sie auf Ihrer Steuererklärung eine Pauschale geltend machen. Im Kanton Zürich und bei der direkten Bundessteuer sind das 3200 Franken im Jahr (15 Franken pro Arbeitstag). Wenn das Unternehmen, Ihr Arbeitgeber, Essen vergünstigt anbietet, dann können Sie 1600 Franken (7,50 Franken pro Arbeitstag) geltend machen.

4. Vorsorge

Gelder, die in die Säule 3a einbezahlt wurden, und Einkäufe in der 2. Säule reduzieren die Steuerlast. Der abzugsfähige Höchstbetrag lag 2019 bei 6826 Franken für Angestellte.

5. Kinderbetreuung

Wer passt auf die Kinder auf, wenn man als Eltern zur Arbeit muss? Gute Optionen sind Krippen und Tagesmütter, die allerdings Geld kosten. Die belegten Kosten für Kinderbetreuung können Sie steuerlich absetzen und damit Steuern sparen. Bei der direkten Bundessteuer gilt: Pro Kind liegt der Höchstbetrag im Jahr bei 10100 Franken.

6. Kredite

Sie bezahlen Ihr Haus oder Ihre Wohnung ab oder haben eine privaten Kredit beispielsweise für Ihr Auto? Die Zinsen von Hypotheken und Privatkrediten können Sie steuerlich absetzen.

Die 26 Kantone der Schweiz steuerlich gesehen

Von Aargau bis Zürich – kantonal kann es in Sachen Steuern Unterschiede geben, und auch für Grenzgänger gelten spezielle Bestimmungen. Daher sind unsere Tipps relativ allgemein gehalten. Je nach Ihren persönlichen Umständen können auch bestimmte Auslagen wie beispielsweise Unterhalt oder Krankheitskosten geltend gemacht werden.  Wir beraten Sie gerne ganz individuell. Kontaktieren Sie uns.

Wir laden Sie herzlich ein, uns zu kontaktieren und ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.
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