Steuererklärung Schaffhausen: 6 Tipps zum Steuern sparen

Steuererklärung Schaffhausen

Die Tamagni Treuhand in Schaffhausen gibt Ihnen Tipps, wie Sie Steuern sparen können. Hand aufs Herz: Das Ausfüllen der Steuererklärung kostet Zeit und erfordert Präzision, besonders bei komplexen Fällen wie beispielsweise bei Grenzgängern zwischen Deutschland und der Schweiz oder bei anspruchsvollen Vermögens- und Liegenschaftssituationen, wo eine Doppelbesteuerung oder unnötige Mehrbelastungen unbedingt vermieden werden müssen. Doch der Aufwand lohnt sich: Wer seine Abzüge kennt, senkt seine Steuerlast spürbar. Digitale Tools erleichtern heute vieles, doch die echte Steueroptimierung erfordert Fachwissen. Genau hier unterstützen wir Sie kompetent.

Abgabefrist der Steuererklärung

Zunächst einmal ist es für Sie wichtig zu wissen, bis wann Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben müssen. Für die meisten Kantone ist die Abgabefrist der Steuererklärung Ende März. Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrem zuständigen Steueramt, wann die Abgabefrist in Ihrem Kanton ist. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Die Frist kann auf Gesuch hin bis Ende November verlängert werden.

Steuererklärung Schaffhausen – diese Kosten können Sie abziehen

1. Versicherungen

Die Ausgaben für die Krankenkasse, Unfallversicherung, Lebensversicherung sowie für die Rentenversicherung können Sie steuerlich absetzen. Dabei gelten gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen, die sich je nach Zivilstand (Einzelpersonen oder Ehepaare/eingetragene Partnerschaften) unterscheiden. Die aktuell gültigen Maximalabzüge für Ihre Kantons- und Gemeindesteuern sowie für die direkte Bundessteuer finden Sie jeweils in den offiziellen Wegleitungen der Steuerämter.

2. Fahrtkosten

Der Weg zur Arbeit macht sich auch in der Steuererklärung bezahlt. Die notwendigen Kosten für den Arbeitsweg können unter den gesetzlichen Voraussetzungen abgezogen werden. Der aktuell maximale Abzug beträgt 6’000 Franken für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie 3’300 Franken für die direkte Bundessteuer.

Das Schaffhauser Formular nennt unter anderem:

  • kein öffentliches Verkehrsmittel
  • Zeitersparnis von über 1 Stunde pro Tag
  • Fussmarsch von insgesamt mehr als 1,5 km je Arbeitsweg
  • Unzumutbarkeit des ÖV wegen Krankheit/Gebrechen
  • Regelmässige Benutzung/Bereithaltung des privaten Motorfahrzeugs auf Verlangen und gegen Entschädigung des Arbeitgebers

3. Verpflegung

Sie können als Arbeitnehmer/in während Ihren Pausen nicht nach Hause zum Essen gehen? Dann dürfen Sie auf Ihrer Steuererklärung eine Pauschale geltend machen. Dies gilt sowohl für die Kantons- und Gemeindesteuern als auch für die direkte Bundessteuer. Hier sind maximal 3’200 Franken im Jahr (15 Franken pro Arbeitstag) als Abzug zulässig. Wenn das Unternehmen, Ihr Arbeitgeber, das Essen vergünstigt anbietet, zum Beispiel in einer Kantine oder durch Lunch-Checks, halbiert sich der Betrag auf 1’600 Franken im Jahr (7.50 Franken pro Arbeitstag).

4. Vorsorge

Gelder, die in die Säule 3a einbezahlt wurden, und Einkäufe in der 2. Säule reduzieren die Steuerlast. Der abzugsfähige Höchstbetrag für die Säule 3a liegt bei 7’258 Franken für Angestellte.

5. Kinderbetreuung

Wer passt auf die Kinder auf, wenn man als Eltern zur Arbeit muss? Gute Optionen sind Krippen und Tagesmütter, die allerdings Geld kosten. Die belegten Kosten für Kinderbetreuung können Sie steuerlich absetzen und damit Steuern sparen. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern im Kanton Schaffhausen liegt das Limit pro Kind und Jahr bei maximal 9’400 Franken, während bei der direkten Bundessteuer ein Höchstbetrag von aktuell 25’800 Franken gilt.

6. Schuldzinsen

Private Schuldzinsen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Einkommen abgezogen werden. Dazu gehören beispielsweise Hypothekarzinsen und Zinsen aus privaten Schulden. Die Rückzahlung des Kredits selbst ist hingegen nicht als Schuldzins abzugsfähig.

Steuerliche Unterschiede in den 26 Kantonen der Schweiz

Von Aargau bis Zürich unterscheidet sich das Steuerrecht von Kanton zu Kanton teils deutlich. Auch für Grenzgänger gelten besondere Regeln. Je nach Ihrer persönlichen Situation lassen sich spezifische Auslagen, wie Unterhalts- oder Krankheitskosten, steuerlich absetzen. Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Wir laden Sie herzlich ein, uns zu kontaktieren und ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.
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